Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ostsee-Apartments Graal-Müritz GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die Ostsee-Apartments Graal-Müritz GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) pachtet die Hotelgewerbeflächen im Ostsee Apartmenthotel, Zur Seebrücke 34, 18181 Graal-Müritz.  Dazu gehören Rezeption, Speisesaal, Küche, öffentliche Toiletten, Waschküchen und Lagerräume.

1.2 Der Betreiber vermittelt das Mietobjekt (nachfolgend „Apartment“ genannt), in welchem ein Mieter (nachfolgend „Gast“ genannt) befristet wohnen darf. Der Betreiber handelt dabei im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Apartmenteigentümers (nachfolgend „Eigentümer“ genannt). Zum gemieteten Apartment gehören die öffentlichen Zuwegungen, Treppenhäuser, Aufzüge, Garagen- und Außenflächen, die dem Gast im Ostsee Apartmenthotel zugänglich sind.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vom Apartment zur Beherbergung durch den Gast sowie alle Leistungen und Lieferungen des Betreibers. 

1.4 Die Leistungen und Lieferungen gelten nicht als Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB.

1.5 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. 

1.6 Der Gast versichert dem Betreiber zum Buchungszeitpunkt voll geschäftsfähig zu sein.

1.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner

2.1 Vertragspartner zur Beherbergung im Apartment sind der Eigentümer und der Gast. Zwischen ihnen entsteht der „Mietvertrag“ durch die Vermittlung des Betreibers. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Betreiber.

2.2 Der Betreiber und Gast sind Vertragspartner für alle weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen, die mit dieser Beherbergung im Zusammenhang stehen. Diese sind die Erfüllung der Beherbergungsvermittlung, Reinigungs- und Serviceleistungen sowie Lieferungen von Speisen und Getränken. Zwischen dem Betreiber und dem Gast entsteht der „Servicevertrag“.

2.3 Der Mietvertrag und der Servicevertrag kommen durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Betreiber zustande. Dies kann sowohl schriftlich, als auch fern-/mündlich geschehen. Für den Fall der Buchung über die betreibereigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig Buchen“ zustande.

2.4 Zur zahlungspflichtigen Buchung ist es unerheblich, für wie viele mitreisende Endnutzer der Gast Lieferungen und Leistungen vereinbart. Der buchende Gast wird Vertragsnehmer und Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.5 Hat ein Dritter für den Gast gebucht, z. B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, das nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet der Dritte dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Eigentümer ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Apartment bereitzuhalten. Der Betreiber ist verpflichtet die mit dem Gast vereinbarten Leistungen und Lieferungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über den Betreiber beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Betreiber verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderungen oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Der Betreiber behält sich vor, Änderungen an seinem Preis- und Leistungsverhältnis abweichend von den Angaben in seinen Prospekten oder Onlinedarstellungen bis zum Zeitpunkt der Buchung des Gastes vorbehaltlicher Irrtümer und Druckfehler jederzeit durchzuführen.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.5 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Spätestens bei Anreise ist der volle Reisepreis unbar zu entrichten. 

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Gastes & Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („no show“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Betreiber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Betreiber in Schriftform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Betreiber hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments sowie die ersparten Auf-wendungen anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, so kann der Betreiber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Arrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Die Anreise erfolgt spätestens bis 18 Uhr am vertraglich vereinbarten Anreisetag. Schafft der Gast es absehbar nicht, bis 18 Uhr anzureisen, ist er verpflichtet, sich telefonisch unter 038206 74470 mit dem Betreiber über Optionen zur Spätanreise zu verständigen. Der Betreiber behält sich vor, für eine Spätanreise pauschal 20 EUR in Rechnung zu stellen. Eine schriftliche Mitteilung über die Verspätung erst am Anreisetag oder das Ausbleiben eines Anrufes zur Verspätung bis 18 Uhr gilt für den Betreiber als Nichtinanspruchnahme der Leistung, als No-Show. Bei No-Show kann der Betreiber das Apartment anderweitig vermieten. Eine finanzielle Erstattung des Apartmentpreises erfolgt bei nur bei erfolgreicher Vermietung an Dritte.

5. Rücktritt des Betreibers

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Havarien, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartments oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Eigentümers oder Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden oder die Hausordnung verletzen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Eigentümers oder Betreibers zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.5 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Betreibers begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Betreibers gegen den Gast bestehen, so kann der Betreiber diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6. Apartmentbereitstellung, -übergabe, -nutzung & -rückgabe

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. 

6.2 Das gebuchte Apartment steht dem Gast spätestens ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Betreiber spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Übernachtungspreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

6.4 Der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Gast gebuchten Lieferungen und Leistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, etc.) jederzeit berechtigt, das Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Gast vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Gast (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich Vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.

6.5 Bei Gefahr und auch bei berechtigtem Verdacht auf Gefahr ist dem Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zum Apartment zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

6.6 Im Übrigen sind der Eigentümer und Betreiber, und deren Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Apartments zum Zwecke der Besichtigung, Wartung, Prüfung oder Durchführung notwendiger Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nach vorheriger Anmeldung auch in Abwesenheit des Gastes berechtigt.

6.7 Der Gast und dessen Mitreisende halten sich an die geltende Hausordnung. Mit einer Buchung willigen sie ein, dass ggf. ein Foto und/oder eine filmische Abbildung ihrer Person für die Veröffentlichung (Print, Online, Soziale Netzwerke etc.) genutzt wird. 

6.8 Im Apartment und allen sonstigen Räumlichkeiten des Apartmenthotels herrscht striktes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung und zur Inrechnungstellung aller Folgeschäden zu Ungunsten des Gastes. Dies gilt auch für Einsätze der zur Rauch- bzw. Feuerbekämpfung alarmierten Einsatzkräfte und die Untauglichkeit des Apartments zur Buchbarkeit durch einen nächsten Gast.

6.9 Das Mitführen von Haustieren ist nur bei Buchung bestimmter Apartments und nach vorheriger Vertragsvereinbarung mit dem Betreiber gestattet. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung und zur Inrechnungstellung aller Folgeschäden zu Ungunsten des Gastes. Ferner ist das Mitbringen von Haustieren in den Frühstücksräumen nicht gestattet.

7. Haftung des Betreibers & des Gastes

7.1 Der Betreiber haftet ausdrücklich nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes, die durch die Beherbergung im Apartment hervorgerufen sind. Hierfür trägt der Eigentümer das Haftungsrisiko.

7.2 Der Betreiber haftet nur für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes, die durch die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beim Erfüllen seiner vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung von Lieferungen und Leistungen erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

7.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Schadenersatzansprüche durch Straßen- bzw. sonstige Bauarbeiten, die der Betreiber nicht zu vertreten hat.

7.4 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Betreiber empfiehlt dem Gast die Nutzung des Apartmentsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Betreiber.

7.5 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Lässt sich für das Fahrzeug des Gastes auf Grund der Größe oder Beschaffenheit kein geeigneter Stellplatz finden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nur an den dafür vorgesehenen Ladestationen gestattet. Dies gilt ebenso für Elektrofahrräder. Die Mitnahme der Akkus von Elektromobilen auf das Apartment ist aus Brandschutzgründen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung und zur Inrechnungstellung aller Folgeschäden zu Ungunsten des Gastes.

7.6 Weckaufträge werden vom Betreiber mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Betreiber haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.

7.7 Sollten Störungen oder Mängel am Apartment des Eigentümers bzw. dessen Einrichtung oder an den Lieferungen und Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.8 Der Gast haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Apartment und in den öffentlichen Bereichen. Gleiches gilt für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schlüsselkarten und sonstige Mietgegenstände.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der ausschließliche Gerichtsstand Rostock. Der Betreiber kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei einem Gast, der nicht unter Satz 1 fällt, wenn er seinen (Wohn-)Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU hat.

8.3 Rechtskräftige Erklärungen können nur vom Geschäftsführer der Ostsee-Apartments Graal-Müritz GmbH oder dessen Prokuristen abgegeben werden, nicht aber von Erfüllungsgehilfen oder Angestellten des Unternehmens.

8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Betreiber darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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